AGB – Autovermietung Franke

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Mietverträge zwischen der Autovermietung Franke (nachfolgend „Vermieter") und dem jeweiligen Mieter. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

§ 2 Mietvoraussetzungen

Fahrzeuge bis einschließlich 299 PS werden ausschließlich an Personen vermietet, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Fahrzeuge ab 300 PS werden ausschließlich an Personen vermietet, die das 25. Lebensjahr vollendet haben. Der Mieter hat bei Fahrzeugübernahme einen gültigen Führerschein sowie ein gültiges Ausweisdokument vorzulegen. Der Vermieter ist berechtigt, die Vermietung ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

§ 3 Mietgegenstand

Vermietet wird ausschließlich das im Mietvertrag bezeichnete Fahrzeug einschließlich des im Übergabeprotokoll aufgeführten Zubehörs.

§ 4 Mietdauer

Die Mietdauer ergibt sich aus dem Mietvertrag. Eine Überschreitung der vereinbarten Mietdauer bedarf der vorherigen Zustimmung des Vermieters. Bei verspäteter Rückgabe ist der Vermieter berechtigt, zusätzliche Mietkosten sowie hierdurch entstandene Schäden geltend zu machen.

§ 4a Reservierung und Vertragsschluss

Anfragen, Preisangaben, Fahrzeugverfügbarkeiten oder Reservierungswünsche über eBay Kleinanzeigen, WhatsApp, Facebook, Instagram, Telefon, E-Mail oder sonstige Kommunikationswege sind unverbindlich und begründen keinen Anspruch auf Abschluss eines Mietvertrages. Ein rechtsverbindlicher Mietvertrag kommt ausschließlich zustande durch:

  • • eine schriftliche Buchungsbestätigung per E-Mail durch die Autovermietung Franke oder
  • • die beidseitige Unterzeichnung eines Mietvertrages.

Die Autovermietung Franke behält sich vor, Reservierungsanfragen ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Preisangaben, Fahrzeugverfügbarkeiten und sonstige Informationen in Anzeigen, Inseraten oder Online-Plattformen stellen keine verbindlichen Angebote dar. Maßgeblich für den Vertragsinhalt sind ausschließlich die Angaben in der schriftlichen Buchungsbestätigung oder im Mietvertrag.

§ 5 Kaution

Die Kaution beträgt:

  • • bis 150 PS: 1.000 €
  • • 151 bis 300 PS: 2.500 €
  • • ab 301 PS: 5.000 € bis 7.500 €

Die konkrete Höhe der Kaution wird vom Vermieter unter Berücksichtigung von Fahrzeugwert, Fahrzeugtyp, Mietdauer und individuellem Risiko festgelegt. Die Kaution ist vor Fahrzeugübergabe zu leisten. Der Vermieter ist berechtigt, offene Forderungen mit der Kaution zu verrechnen. Die Rückzahlung erfolgt nach Prüfung des Fahrzeugs und Klärung etwaiger Ansprüche.

§ 6 Zahlungsbedingungen

Der Mietpreis ist vor Übergabe des Fahrzeugs fällig, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde. Zusatzkosten, Schäden oder sonstige Forderungen können nachträglich in Rechnung gestellt werden.

§ 7 Fahrer und Fahrzeugnutzung

Das Fahrzeug darf ausschließlich von den im Mietvertrag eingetragenen Fahrern geführt werden. Die Weitergabe an nicht eingetragene Fahrer ist untersagt. Untersagt sind insbesondere:

  • • Teilnahme an Rennen oder motorsportlichen Veranstaltungen
  • • Nutzung auf Rennstrecken oder Trackdays
  • • Nutzung unter Alkohol-, Drogen- oder Medikamenteneinfluss
  • • Begehung von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten
  • • Weitervermietung
  • • gewerbliche Personenbeförderung ohne entsprechende Genehmigung
  • • Fahrschulbetrieb

Der Mieter haftet für das Verhalten aller von ihm zugelassenen Fahrer.

§ 8 Verhalten bei Unfall, Schaden oder Panne

Jeder Unfall, Schaden, Diebstahl, Brand oder sonstige außergewöhnliche Vorfall ist dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen. Bei Unfällen ist grundsätzlich die Polizei zu verständigen. Der Mieter darf kein Schuldanerkenntnis abgeben. Reparaturen dürfen ausschließlich nach vorheriger Zustimmung des Vermieters durchgeführt werden.

§ 9 Schutzbrief und Pannenhilfe

Es wird empfohlen, dass der Mieter über einen Schutzbrief (z. B. ADAC oder vergleichbare Anbieter) verfügt. Eine Verpflichtung hierzu besteht nicht. Kosten externer Pannenhilfe, Abschleppkosten oder ähnliche Leistungen können, soweit gesetzlich zulässig und nicht vom Vermieter übernommen, dem Mieter in Rechnung gestellt werden.

§ 10 Versicherung

Die Fahrzeuge sind haftpflichtversichert und vollkaskoversichert. Maßgeblich sind die jeweiligen Versicherungsbedingungen des Versicherers.

§ 11 Selbstbeteiligung

Im Schadensfall beträgt die Selbstbeteiligung des Mieters 10 € pro PS des gemieteten Fahrzeugs. Beispiele:

  • • 150 PS = 1.500 €
  • • 300 PS = 3.000 €
  • • 500 PS = 5.000 €

Bei grober Fahrlässigkeit, Vorsatz, Alkohol- oder Drogeneinfluss sowie bei Verstößen gegen diese AGB haftet der Mieter unbeschränkt.

§ 12 Schäden am Fahrzeug

Der Mieter haftet für sämtliche während der Mietzeit verursachten Schäden, soweit diese nicht durch die Versicherung gedeckt sind. Hierzu gehören insbesondere Schäden an: Karosserie, Lack, Innenraum, Unterboden, Scheiben, Spiegeln, Beleuchtung, technischen Bauteilen.

§ 12a Reifen- und Felgenschäden

Der Mieter haftet für sämtliche Schäden an Reifen und Felgen, soweit diese nicht auf normalen Verschleiß beruhen. Hierzu zählen insbesondere: Bordsteinschäden, Schlaglochschäden, Schnitte, Einstiche, Reifenplatzer, Schäden durch falschen Luftdruck, Schäden durch unsachgemäße Nutzung. Derartige Schäden gelten nicht als normaler Verschleiß.

§ 12b Schlüsselverlust

Bei Verlust oder Beschädigung von Fahrzeugschlüsseln haftet der Mieter für sämtliche hierdurch entstehenden Kosten. Hierzu zählen insbesondere: Ersatzbeschaffung, Codierung, Programmierung, Austausch von Schließanlagen, Abschleppkosten, sonstige Folgekosten.

§ 13 Diebstahl und Totalschaden

Bei Diebstahl oder Totalschaden haftet der Mieter bis zur Höhe der vereinbarten Selbstbeteiligung. Bei grober Fahrlässigkeit, Vorsatz oder Vertragsverletzungen haftet der Mieter in voller Höhe.

§ 14 Nutzungsausfall

Kann das Fahrzeug infolge eines vom Mieter verursachten Schadens nicht weitervermietet werden, ist der Vermieter berechtigt, den nachweislich entstandenen Nutzungsausfall geltend zu machen.

§ 15 Rückgabe des Fahrzeugs

Das Fahrzeug ist zum vereinbarten Zeitpunkt zurückzugeben, in dem Zustand, in dem es übernommen wurde, abgesehen von gewöhnlichem Verschleiß. Wird das Fahrzeug vollgetankt übergeben, ist es vollgetankt zurückzugeben. Bei Verstößen können insbesondere berechnet werden: Kraftstoffkosten, Reinigungskosten, Schadensbeseitigungskosten, Mietausfallkosten.

§ 16 Auslandfahrten

Auslandfahrten sind ausschließlich nach vorheriger Zustimmung des Vermieters zulässig. Die Zustimmung bedarf der Schriftform. Nach Genehmigung erhält der Mieter eine vom Vermieter unterzeichnete Auslandsfahrgenehmigung. Der Mieter ist verpflichtet, dieses Dokument während der gesamten Mietdauer mitzuführen und auf Verlangen von Behörden, Grenzbeamten oder sonstigen berechtigten Stellen vorzulegen. Mündliche Zusagen, Nachrichten über WhatsApp, SMS, soziale Medien oder sonstige Kommunikationswege gelten nicht als Auslandsfahrgenehmigung. Ein Verstoß gegen diese Regelung kann zum Verlust des Versicherungsschutzes führen. Sämtliche daraus entstehenden Schäden, Kosten und Nachteile gehen zu Lasten des Mieters.

§ 17 Vertragsverstöße

Bei Verstößen gegen diese AGB oder den Mietvertrag ist der Vermieter berechtigt: den Mietvertrag fristlos zu kündigen, die sofortige Rückgabe des Fahrzeugs zu verlangen, Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

§ 18 Stornierung

Der Vermieter kann bei Stornierungen angemessene Bearbeitungs- und Ausfallkosten verlangen.

§ 19 Datenschutz

Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen verarbeitet.

§ 20 Gerichtsstand

Sofern gesetzlich zulässig, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten der Sitz der Autovermietung Franke.

§ 21 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung tritt die gesetzliche Regelung.