AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Mietverträge der Autovermietung Franke.

§ 2 Mietvoraussetzungen

  • • bis 299 PS: Mindestalter 18 Jahre
  • • ab 300 PS: Mindestalter 25 Jahre
  • • Gültiger Führerschein erforderlich
  • • Vermieter kann Vermietung ablehnen

§ 3 Mietgegenstand

Vermietet wird das im Mietvertrag bezeichnete Fahrzeug.

§ 4 Mietdauer

  • • Beginn und Ende laut Vertrag
  • • Verspätete Rückgabe wird berechnet

§ 5 Kaution

Die Kaution beträgt:

  • • bis 150 PS: 1.000 €
  • • 151–300 PS: 2.500 €
  • • ab 301 PS: 5.000 € bis 7.500 €

Der Vermieter ist berechtigt, die Kaution im Einzelfall anzupassen.

§ 6 Zahlungsbedingungen

  • • Mietpreis im Voraus oder bei Übergabe
  • • Kaution vor Fahrzeugübergabe

§ 7 Nutzung des Fahrzeugs

Untersagt sind insbesondere:

  • • Teilnahme an Rennen oder motorsportlichen Veranstaltungen
  • • Weitergabe an nicht eingetragene Fahrer
  • • Nutzung unter Alkohol- oder Drogeneinfluss
  • • unsachgemäße oder zweckwidrige Nutzung

§ 8 Fahrer

  • • Nur eingetragene Fahrer dürfen fahren
  • • Mieter haftet für alle Fahrer

§ 9 Verhalten bei Unfall / Schaden

  • • Sofortige Meldung an den Vermieter
  • • Polizei bei Unfällen hinzuziehen
  • • Kein Schuldanerkenntnis abgeben
  • • Reparaturen nur mit Zustimmung

§ 10 Panne / Schutzbrief

Es wird empfohlen, dass der Mieter über einen Schutzbrief (z. B. ADAC oder vergleichbare Anbieter) verfügt. Eine Verpflichtung besteht nicht. Kosten externer Pannenhilfe können vom Mieter getragen werden.

§ 11 Versicherung / Haftung

  • • Alle Fahrzeuge sind vollkaskoversichert
  • • Selbstbeteiligung im Schadensfall: 10 € pro PS des Fahrzeugs
  • • Bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz haftet der Mieter vollständig
  • • Bei Verstößen gegen diese AGB kann der Versicherungsschutz entfallen

§ 12 Schäden

Der Mieter haftet insbesondere für Schäden an: Karosserie, Innenraum, Unterboden, technischen Bauteilen.

§ 12a Reifen- und Felgenschäden

Der Mieter haftet für sämtliche Schäden an Reifen und Felgen, sofern diese nicht auf normalen Verschleiß zurückzuführen sind. Hierzu zählen insbesondere: Bordsteinschäden, Schäden durch Schlaglöcher, Reifenschäden (z. B. Schnitte, Einstiche, Reifenplatzer), Schäden durch falschen Luftdruck oder unsachgemäße Nutzung. Diese Schäden gelten nicht als versicherter Unfallschaden und sind vom Mieter vollständig zu tragen, sofern keine gesonderte Vereinbarung besteht. Der Mieter ist verpflichtet, den Zustand von Reifen und Felgen vor Fahrtantritt zu überprüfen und erkennbare Mängel unverzüglich zu melden.

§ 13 Totalschaden / Diebstahl

  • • Haftung bis zur Selbstbeteiligung
  • • Bei Pflichtverletzung oder grober Fahrlässigkeit: volle Haftung

§ 14 Nutzungsausfall

Bei Ausfall des Fahrzeugs durch einen vom Mieter verursachten Schaden ist der Mieter verpflichtet, den Nutzungsausfall zu ersetzen.

§ 15 Rückgabe

Fahrzeug pünktlich und im ursprünglichen Zustand zurückgeben. Zusatzkosten entstehen bei: Verschmutzung, fehlendem Kraftstoff, Schäden.

§ 16 Ausland

Fahrten ins Ausland nur mit vorheriger Zustimmung erlaubt.

§ 17 Vertragsverstöße

Der Vermieter ist berechtigt: den Vertrag fristlos zu kündigen, das Fahrzeug einzuziehen, Schadensersatz zu verlangen.

§ 18 Stornierung

Stornierungen können kostenpflichtig sein.

§ 19 Gerichtsstand

Gerichtsstand ist der Sitz des Vermieters, soweit gesetzlich zulässig.

§ 20 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen bestehen.