Diese AGB gelten für alle Mietverträge der Autovermietung Franke.
Vermietet wird das im Mietvertrag bezeichnete Fahrzeug.
Die Kaution beträgt:
Der Vermieter ist berechtigt, die Kaution im Einzelfall anzupassen.
Untersagt sind insbesondere:
Es wird empfohlen, dass der Mieter über einen Schutzbrief (z. B. ADAC oder vergleichbare Anbieter) verfügt. Eine Verpflichtung besteht nicht. Kosten externer Pannenhilfe können vom Mieter getragen werden.
Der Mieter haftet insbesondere für Schäden an: Karosserie, Innenraum, Unterboden, technischen Bauteilen.
Der Mieter haftet für sämtliche Schäden an Reifen und Felgen, sofern diese nicht auf normalen Verschleiß zurückzuführen sind. Hierzu zählen insbesondere: Bordsteinschäden, Schäden durch Schlaglöcher, Reifenschäden (z. B. Schnitte, Einstiche, Reifenplatzer), Schäden durch falschen Luftdruck oder unsachgemäße Nutzung. Diese Schäden gelten nicht als versicherter Unfallschaden und sind vom Mieter vollständig zu tragen, sofern keine gesonderte Vereinbarung besteht. Der Mieter ist verpflichtet, den Zustand von Reifen und Felgen vor Fahrtantritt zu überprüfen und erkennbare Mängel unverzüglich zu melden.
Bei Ausfall des Fahrzeugs durch einen vom Mieter verursachten Schaden ist der Mieter verpflichtet, den Nutzungsausfall zu ersetzen.
Fahrzeug pünktlich und im ursprünglichen Zustand zurückgeben. Zusatzkosten entstehen bei: Verschmutzung, fehlendem Kraftstoff, Schäden.
Fahrten ins Ausland nur mit vorheriger Zustimmung erlaubt.
Der Vermieter ist berechtigt: den Vertrag fristlos zu kündigen, das Fahrzeug einzuziehen, Schadensersatz zu verlangen.
Stornierungen können kostenpflichtig sein.
Gerichtsstand ist der Sitz des Vermieters, soweit gesetzlich zulässig.
Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen bestehen.